Als Ein-Personen-Unternehmen gelten Unternehmen ohne unselbständig Beschäftigte (auch ohne geringfügig Beschäftigte), welche auch dauerhaft keine Mitarbeiter beschäftigen. Meist handelt es sich dabei zugleich aus steuerlicher Sicht um Kleinunternehmer, deren jährlicher Umsatz nicht mehr als € 30.000,-- beträgt. Sie dürfen keine Umsatzsteuer auf ausgestellten Rechnungen ausweisen und sind auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Zumeist werden EPU´s in der Rechtsform von Einzelunternehmen, seltener als GmbH geführt.
Das Einzelunternehmen ist die in Österreich meist verwendete Rechtsform. Inhaber des Unternehmens ist eine einzige natürliche Person, die das Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung betreibt. Er kann Arbeitnehmer beschäftigen, also auch Arbeitsverträge abschließen. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen. Auf Grund der persönlichen unbeschränkten Haftung für die Verbindlichkeiten ist die Kreditwürdigkeit des Einzelunternehmers hoch, jedoch selbstverständlich von Vermögen und Einkommen des Inhabers abhängig.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist grundsätzliche eine Kapitalgesellschaft. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit einem oder mehreren Gesellschaftern. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen, welches in Österreich derzeit bei € 35.000,-- Stammkapital liegt. Die Form der GmbH ist in Österreich vor allem bei Klein- und mittleren Unternehmen sehr beliebt.
Kommanditgesellschaften sind Personengesellschaften. KGs bestehen somit aus einer oder mehreren „natürlichen“ oder aber auch „juristischen“ Personen. Wirtschaftsrechtlich gesehen müssen sich in Österreich, zur Gründung einer KG, also zwei oder mehr Personen für einen dezidiert wirtschaftlichen und Ertrag ausgerichteten Zweck zusammentun, um gemeinsam eine KG zu gründen.
Die „Gesellschaft nach bürgerlichem Recht“ Ges.n.b.R. erfreut sich in Österreich steigender Beliebtheit. Bei dieser sehr speziellen Gesellschaftsform beteiligen sich in der Regel zwei „natürliche Personen“, es können sich jedoch auch mehrere natürliche Personen oder Gesellschaften an der GesnbR. beteiligen. Alle beteiligten Instanzen sind für das Gelingen der Gesellschaft verantwortlich und beteiligen sich entweder mit Kapital oder Arbeitskraft. Arbeitsgemeinschaften (ARGE) sind die bekanntesten Gesellschaften nach bürgerlichem Recht, diese werden oft bei größeren Bauprojekten zusammengeschlossen.
Eine OG ist eine unter eigener Firma geführte Gesellschaft, die jeden erlaubten Zweck einschließlich freiberuflicher und land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeiten haben kann. Sie besteht aus mindestens zwei für Gesellschaftsschulden persönlich, unbeschränkt und solidarisch haftenden Gesellschaftern. Die OG ist eine Personengesellschaft, es ist daher kein Stammkapital erforderlich. Gibt es keine anders lautende Vereinbarung, haben die Gesellschafter gleiche Einlagen zu leisten, die in Geld oder in Dienstleistungen bestehen können. Die Gesellschaft hat unter ihrer Firma aufzutreten, kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden.