Der Jahresabschluss dient zur Ermittlung Ihres Einkommens aus allen Einkunftsarten. Bei einem persönlichen Jahresabschlussgespräch erläutern wir den erstellten
Abschluss und stehen ihnen für Fragen zur Verfügung.
Die GmbH unterliegt den unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und muss daher einen Jahresabschluss inklusive Bilanz sowie Gewinn- u. Verlustrechnung
erstellen, welcher auch beim Firmenbuchgericht einzureichen ist. Diese Tätigkeiten übernehmen wir gerne für kleinste und kleine GmbHs ( Größenmerkmale lt. § 221 UGB neu:
Umsatzerlöse bis 10 Mio EUR, Bilanzsumme bis 5 Mio EUR,
Arbeitnehmer 10-50 ).
Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie legal Steuern und somit Geld sparen können!